Rolf Winkel
Autor
 

 
Auf einen Blick
  • Besonders in Großstädten gibt es derzeit häufig deutliche Mietsteigerungen. Gerade Rentner sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben. Für Eigentümer gibt es den Lastenzuschuss, der nach ganz ähnlichen Regeln funktioniert.
* Anzeige: Mit Sternchen (*) oder einem (a) gekennzeichnete Links sind Werbelinks. Wenn Sie auf solch einen Link klicken, etwas kaufen oder abschließen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit.

Nach dem letzten Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung sind rund 45 Prozent der Haushalte, die Wohngeld erhalten, Rentnerhaushalte. Wohngeld und Lastenzuschuss sind also heute bereits klassische Leistungen für Rentner.

Rechtsanspruch auf Wohngeld

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur monatlichen Miete oder zur Belastung für ein selbst bewohntes Eigenheim. Es wird – bei Bedürftigkeit – zumeist für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt und kann dann immer wieder erneut beantragt und somit zeitlich unbegrenzt bezogen werden.

Regeln: Ob und wie viel staatlichen Wohnzuschuss es gib, hängt ab von

  • der Größe des Haushalts,
  • dem Mietniveau am Wohnort,
  • und dem Haushaltseinkommen.

Einkommensgrenze

Ein Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss kann sich für einen alleinstehenden Rentner bis zu einer Brutto-Monatsrente (vor dem Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) in Höhe von 956 Euro lohnen, sofern er zusätzlich kein anderes Alterseinkommen hat. Dieser Betrag gilt für Regionen mit hohem Mietniveau, beispielsweise in Stuttgart, Tübingen, München und Frankfurt. In ländlichen Gegenden mit sehr niedrigem Mietniveau lohnt sich ein Wohngeldantrag noch, wenn die gesetzliche Rente nicht höher als 867 Euro ist.

Lesen Sie auch: Wohngeld: Wo es beim Antrag oft hakt

Beispiel: Ein alleinstehender Rentner aus München, der für seine Wohnung eine Kaltmiete einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizung, in Höhe von 410 Euro monatlich zahlt, hat bei einer gesetzlichen Brutto-Rente von 956 Euro Anspruch auf monatlich zehn Euro Wohngeld, bei einer Rente von 900 Euro könnte er bereits 39 Euro Wohngeld erhalten.

Wohngeld und Behinderung

Wer schwerbehindert ist, für den kann sich der Wohngeldantrag auch bei höherem Einkommen noch auszahlen. In einigen Fällen können nämlich bestimmte Beträge von der Rente abgesetzt werden:

  • 125 Euro (ab 2020: 150 Euro) monatlich für ein Haushaltsmitglied, das 100 Prozent schwerbehindert ist,
  • 125 Euro (ab 2020: 150 Euro) monatlich für ein pflegebedürftiges Haushaltsmitglied (mindestens Pflegegrad 2) mit einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent.

Niedrige Hürden

Das Wohngeld ist eine Leistung mit niedrigen Hürden: So prüfen die Ämter nicht, ob das Auto oder die Größe und Ausstattung der Wohnung angemessen sind. Auch nach Ersparnissen und Vermögen wird in den meisten – regional unterschiedlichen – Wohngeldanträgen nicht gefragt. „Erhebliches Vermögen“ steht allerdings – so die Wohngeldbroschüre des Bundesbauministers – einem Wohngeldanspruch entgegen.

Rechtzeitig Wohngeld-Antrag stellen

„Im Zweifel lieber früher als später einen Antrag stellen“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Wohngeld gibt’s nämlich erst ab dem Monat der Antragstellung.

Wohngeldrechner: Ihren Anspruch auf Wohngeld können Sie ganz bequem mit dem Biallo-Wohngeldrechner ermitteln. Der Rechner ist übrigens bundesweit anerkannt. Auch die Bundesagentur für Arbeit hat ihn empfohlen.

Teilen:
Über den Autor Rolf Winkel
Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den
„Kleinen Rentengeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.
Beliebte Artikel