Auf einen Blick
  • Beim Kauf eines Elektroautos winkt Sparpotential. Mit dem Umweltbonus versuchen Staat und Automobilhersteller die Verbreitung von E-Autos hierzulande weiter voranzutreiben.

  • Nachdem schon zum Jahreswechsel und im September 2023 die Förderung abgeschmolzen wurde, gelten ab 1. Januar 2024 neue Regeln mit neuen Anschaffungspreisen und reduzierter Förderung.

  • Förderung nur noch für rein elektrische Autos (Batterie oder Wasserstoff), Plug-in-Hybride sind aus der Förderung gefallen. Mit welchen Zuschüssen Sie bei neuen und gebrauchten E-Autos rechnen können, erklärt Ihnen unser Ratgeber.
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Wenn Sie sich ein Auto anschaffen möchten, stellen Sie sich mittlerweile sicher auch die Frage, ob es ein Elektroauto oder ein Verbrenner werden soll. Denn viele Verbraucher wollen mittlerweile lieber nachhaltig handeln und setzen beim Autokauf auf Elektromobilität. Zudem gibt es beim Kauf eines E-Autos auch einiges an Sparpotential. Derzeit herrscht jedoch Unsicherheit über die Fördermöglichkeiten, da ab dem 1. Januar 2024 neue Regelungen gelten.

Aber die Anschaffung eines E-Autos kostet natürlich erst einmal Geld und nach wie vor sind Elektroautos vergleichsweise teuer – dazu kommen dann meist noch die Kosten für die Installation einer Wallbox in der eigenen Garage. Doch mit unterschiedlichen Fördermitteln wie Umweltbonus, Innovationsprämie, Steuervergünstigungen und einem wachsenden Angebot innovativer E-Auto-Modelle, versuchen Staat und Hersteller in den vergangenen Jahren die Verbreitung von Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu steigern.

Für alle, die mit dem Kauf eines E-Autos liebäugeln, beantworten wir in diesem Ratgeber die wichtigsten Fragen rund um das Thema E-Auto-Prämie.

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E Auto Förderung 2023: Aktueller Antragsstand

Wie die aktuelle Zwischenbilanz zum Antragsstand des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zeigt, liegen Elektroautos weiter im Trend: Im September 2023 wurde der zweimillionste Förderantrag beim BAFA genehmigt. Zum Vergleich: Bis zum 1.Mai 2022 waren es 1,2 Millionen Anträge. Reine Elektroautos führen klar mit 61 Prozent der Anträge. Insgesamt hat das Bundesamt 9,5 Milliarden Euro an Fördermitteln ausbezahlt.

Das BAFA kümmert sich um die Auszahlung der Förderprämie. Dort müssen Sie digital über die Homepage des BAFA einen Antrag auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen stellen. Allerdings geht das erst, nachdem Sie das Fahrzeug erworben und auf sich zugelassen haben. Neuerdings ist zudem eine vereinfachte Antragstellung über das Nutzerkonto Bund möglich und Sie können den Status Ihres Antrages online einsehen. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihre Vorgangsnummer und Postleitzahl. In einem separaten Ratgeber erläutern wir, was Sie beim Antrag des Umweltbonus beachten müssen und wie Sie den BAFA-Antrag stellen.

 

Was genau ist der Umweltbonus?

Die Umweltbonus genannte Förderprämie beim Kauf eines Elektroautos wurde 2019 eingeführt und besteht aus zwei Teilen: Der staatlichen Prämie, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt wird, und dem Herstellerbonus. Der Herstelleranteil am Umweltbonus ist in der Rechnung oder im Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Wer ein Elektrofahrzeug gemäß der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA gekauft oder geleast und nach dem 4. November 2019 auf sich zugelassen hat, kann sich die staatliche Förderung sichern.

 

Was ist die Innovationsprämie?

Die Innovationsprämie wurde 2020 im Rahmen des Konjunktur-Programms aufgrund der Coronakrise als Erhöhung des Umweltbonus für elektrifizierte Fahrzeuge eingeführt. Mit ihr verdoppelte der Staat seinen Förderanteil für Plug-in-Hybride und E-Autos auf maximal 6.000 Euro. Der Herstelleranteil wurde nicht verändert und lag weiter bei maximal 3.000 Euro auf den Fahrzeug-Nettopreis. Sprich: Ein Privatkäufer sparte zusätzlich auch noch 570 Euro Mehrwertsteuer. 

Zum Jahreswechsel 2022/2023 wurde die staatliche Förderung gesenkt auf maximal 4.500 Euro für reine Elektroautos, Plug-in-Hybride fielen aus der Förderung. Zudem konnten Unternehmer nur noch bis zum 31. August 2023 die Förderung beantragen – was zu einem Run von Firmenfuhrparks führte und zu einem Zulassungsrekord für Elektroautos im August. Zum Jahreswechsel 2024 wird die staatliche Prämie erneut gesenkt auf das alte Niveau vor Corona auf dann 3.000 Euro, zudem gibt es die Förderung nur noch für Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von 45.000 Euro. Das entspricht einem Bruttopreis inklusive Mehrwertsteuer von 53.550 Euro. Wichtig zu wissen: Entscheidend dafür, ob ein Fahrzeug gefördert werden kann, ist der Preis des Einstiegsmodells. Kostet also eine Ausführung mit einer größeren Batterie, mehr Leistung oder besserer Ausstattung mehr als die 45.000 Euro netto, wird das Auto trotzdem gefördert.

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Förderung Elektroauto: Welche E-Autos werden gefördert?

Als förderfähiges E-Auto gilt nach Paragraf 2 des Elektromobilitätsgesetzes ein

  • reines Batterieelektrofahrzeug oder ein
  • Brennstoffzellenfahrzeug (Wasserstoff als Energiespeicher)

Mit der Förderung unterstützt der Bund den Absatz elektrisch betriebener Neufahrzeuge in Deutschland noch bis Ende 2025. Dann läuft auch der Umweltbonus aus.

Kann ich für die Umrüstung meines Fahrzeugs eine E Auto Prämie beantragen?

Nein. Nur der Kauf eines Elektroautos wird bezuschusst.

 

E Auto Förderung & Voraussetzungen: Wie komme ich an die E Auto Prämie?

Um die Prämie zu erhalten, muss das E-Auto in Deutschland auf Sie als Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen sein und mindestens sechs Monate von Ihnen gehalten werden. Das gilt sowohl für Neuwagen als auch für junge Gebrauchtwagen. Die Bundesregierung plant, die Mindesthaltedauer auf zwölf Monate zu verlängern. Bei Leasingfahrzeugen liegt die Mindesthaltedauer je nach Laufzeit aktuell zwischen zwölf und 24 Monaten. Außerdem gelten weitere Voraussetzungen – je nachdem, ob es sich um einen Neuwagen- oder Gebrauchtwagenkauf handelt:

Voraussetzungen Neuwagen Elektro Förderung

  • Fahrzeugmodell muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA stehen.
  • Die Erstzulassung darf bei Antragstellung maximal ein Jahr zurückliegen.
  • Das Elektroauto muss in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen sein und mindestens zwölf Monate gehalten werden (Leasing: bis zu 24 Monate).

Voraussetzungen E Auto Förderung Gebrauchtwagen

Den Umweltbonus können Käufer auch beim Kauf eines jungen, gebrauchten Elektroautos mit dem Nachweispaket von Gebrauchtwagen beantragen. Seit 2023 ist die Förderung nicht mehr auf den Zweitbesitzer beschränkt, auch ein Auto mit zwei oder mehr Vorbesitzern ist noch förderfähig. Die Voraussetzungen für die Förderung sind wie folgt:

  • Fahrzeugmodell muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA stehen.
  • Erstzulassung muss nach dem 4. November 2019 erfolgt sein.
  • E-Auto war höchstens zwölf Monate erst zugelassen.
  • Laufleistung darf bei Erwerb 15.000 km nicht überschreiten.
  • Für das Fahrzeug darf nachweislich noch kein Umweltbonus in Anspruch genommen worden sein.
  • Die Erstzulassung kann auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein.
  • Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Zweitzulassung eingereicht werden.
  • Auto muss mindestens zwölf Monate gehalten werden.
  • Fahrzeug darf den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis nicht überschreiten. Dieser beträgt 80 Prozent des Brutto-Listenpreises des Neufahrzeugs (inklusive Sonderausstattung, ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) abzüglich des Bruttoherstelleranteils.
  • Ein privater Kfz-Kaufvertrag ist nicht förderfähig.

In einem ausführlichen Interview mit dem ADAC erfahren Sie, was beim Kauf eines gebrauchten E-Autos beachtet werden sollte und welche Finanzierungsmöglichkeiten Sie haben.

Was gilt für Plug-in-Hybride?

Plug-in-Hybridautos verfügen nur über eine kleine Batterie, die auf kurzen Strecken elektrisches Fahren ermöglicht. Wenn die Batterie leer ist oder schneller gefahren wird, schaltet sich ein klassischer Verbrenner-Motor zu. Die Batterie kann an einer Steckdose wieder aufgeladen werden. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Förderung vollständig gestrichen.

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E Auto Prämie und Auszahlung: Wie bekomme ich sie ausgezahlt?

Für die Förderung benötigen Sie Bestellung, Kauf- oder Leasingvertrag, Rechnung, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Auf der Rechnung sollte stehen, dass der Händleranteil der Kaufprämie vom Netto-Kaufpreis abgezogen wurde. Laden Sie die Dokumente über Ihren Computer hoch und versenden Sie diese per E-Mail. Die Abwicklung funktioniert komplett online.

  • Antragstellung: Laden Sie im Online-Portal der BAFA entweder die verbindliche Bestellung, den Kauf- oder Leasingvertrag hoch. Achtung: Bei Leasingverträgen sollten Sie eine Kalkulation der Leasingrate ohne Umweltbonus einreichen. Nach Überprüfung der Daten erhalten Sie einen sogenannten Zuwendungsbescheid.
  • Auszahlung: Laden Sie die Rechnung und einen Nachweis für die Zulassung Ihres E-Autos im elektronischen Nachweisverfahren (auf der BAFA-Seite) hoch. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils auf Ihr Konto (= Konto des Antragstellers).

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Förderung Elektroauto 2023 und 2024: Wie hoch ist die E Auto Prämie für Neuwagen?

Käufer oder auch Leasingnehmer von reinen E-Autos erhalten bis 31.12.2023 eine Förderung von bis zu 6.750 Euro. Ab 2024 ändert sich das, sodass die maximale Förderung 4.500 Euro beträgt. Plug-in-Hybride werden schon seit Jahresanfang 2023 nicht mehr gefördert. Für das Jahr 2024 stehen insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung, die aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden. Rein rechnerisch lassen sich damit mehr als 400.000 Elektrofahrzeuge fördern. Das entspricht in etwa der Zahl der neu zugelassenen Elektroautos im ersten Dreivierteljahr 2023.

E Auto Leasing Förderung

Schließt man für das neue E-Auto einen Leasingvertrag ab, bestimmt die Leasingdauer die Förderhöhe. Volle Förderung gibt es bei Leasingverträgen, die 24 Monate und länger laufen. Bei einer Vertragslaufzeit von 12 bis 23 Monaten wird die Förderung seit Anfang 2023 halbiert, vorher gab es eine Staffelregelung mit auch kürzeren möglichen Laufzeiten. Bei Leasing unter 12 Monaten gibt es jetzt keine Förderung mehr.

Beachten Sie, dass beim Leasing nicht nur die möglicherweise verringerte Förderung bei kurzen Laufzeiten zu Buche schlägt. Wir haben zudem Leasing und Finanzierung gegenübergestellt und verraten, was sich eher lohnt.

E Auto Förderung 2023/2024 im Überblick

In der folgenden Tabelle finden Sie die für 2023 und ab 2024 geltenden E Auto Prämien für Leasing und Kauf von Elektro Neuwagen:

Fahrzeugart Nettolistenpreis (in Euro) Umweltbonus 2023 (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie + Herstelleranteil) Umweltbonus 2024 (Bundesanteil + Herstelleranteil)
Elektroauto (Batteriefahrzeug oder Wasserstoff) 2023: bis 40.000

ab 2024: bis 45.000
6.750 Euro (4.500 Euro + 2.250 Euro)* 4.500 Euro (3.000 Euro + 1.500 Euro)*
Elektroauto (Batteriefahrzeug oder Wasserstoff) 2023: 40.001 bis 65.000 4.500 Euro (3.000 Euro + 1.500 Euro)* keine Förderung über 45.000

*  bei Leasingdauer von 12 bis 23 Monaten Halbierung

Bei der Kaufprämie für E-Autos spielt es keine Rolle, ob Sie den Kaufpreis in einem Betrag bezahlen oder den Neuwagen finanzieren.

 

E Auto Förderung Gebrauchtwagen: Wie hoch ist die Prämie?

Bei Kauf oder Leasing junger gebrauchter Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt, entsprechen die Fördersätze folgenden Pauschalsätzen:

Fahrzeugtyp Umweltbonus 2023 (Bundesanteil + Herstelleranteil) Umweltbonus 2024 (Bundesanteil + Herstelleranteil)
Elektroauto (Batteriefahrzeug oder Wasserstoff) 4.500 Euro (3.000 Euro + 1.500 Euro)* 3.600 Euro (2.400 Euro + 1.200 Euro)*

*  bei Leasingdauer von 12 bis 23 Monaten Halbierung; Quelle: BAFA; Stand: Oktober 2023.

  • Biallo-Tipp: Ihr neues und gebrauchtes E-Auto können Sie selbstverständlich finanzieren. Die staatliche Prämie bekommen Sie trotz Finanzierung. Beispielsweise können Sie den ADAC Autokredit mit Sonderkonditionen für E-Autos nutzen, bei dem Sie aktuell bonitätsunabhängige Zinsen in Höhe von 5,99 Prozent pro Jahr bezahlen. Eine ADAC Mitgliedschaft wird für die Beantragung nicht vorausgesetzt.
 

Elektroauto: Zusätzliche Prämien über die THG-Quote einstreichen

Um hohen Strafen für den Ausstoß von Treibhausgasen zu entgehen, müssen Mineralölunternehmen einen immer höheren Anteil ihrer CO₂-Emissionen durch den Kauf von Zertifikaten kompensieren. Seit Anfang 2022 erhalten auch private Besitzer eines Elektroautos ein solches Zertifikat und können es über spezialisierte Plattformen an die Mineralölindustrie verkaufen. Über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) können Sie sich mit Ihrem eigenen Elektroauto jedes Jahr mehrere hundert Euro Prämie zurückholen. Wie das genau funktioniert, erläutern wir Ihnen in einem weiteren Ratgeber.

 

E Auto Förderung: Kann ich verschiedene Förderprogramme miteinander kombinieren?

Seit dem 16. November 2020 ist eine Doppelförderung für E-Autos bei Neufahrzeugen und jungen Gebrauchten möglich. So können Sie den BAFA-Umweltbonus beispielsweise zusammen mit Förderungen von Gemeinden oder Städten für das gleiche Fahrzeug in Anspruch nehmen. Folgende Förderprogramme sind in Kombination mit der staatlichen Umweltprämie zugelassen:

  • Sofortprogramm “Saubere Luft” (BMU)
  • Flottenaustauschprogramm “Sozial und Mobil” (BMU)
  • Förderrichtlinie Elektromobilität (BMVI)
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 (BMDV)
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW)
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen – KfW
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität WELMO (Land Berlin)
  • Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin – Land Berlin
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
  • BW-e-Gutschein (Land Baden-Württemberg)
  • Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)
  • Taxiladekonzept für Elektrotaxis im öffentlichen Raum (TALAKO) - Stadt Köln
  • Treibhausgasminderungsquote (THG-Prämie).

Quelle: BAFA, Stand: Oktober 2023

 

Ausbau E Auto Ladestationen

Hier hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan – der Ausbau einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Lade-Infrastruktur in Deutschland schreitet voran. Nutzer von E-Fahrzeugen sollen künftig überall in Deutschland schnell und unkompliziert ihr Auto aufladen können. Internetseiten wie e-stations.de oder Apps, die Ladestationen anzeigen, helfen dabei. Auf interaktiven Karten finden Elektroauto-Fahrer freie und passende Ladestationen in ihrer Umgebung. Laut Förderrichtlinie soll in erster Linie die Errichtung von Schnell-Lade-Stationen begünstigt werden. Daneben möchte man aber auch den Ausbau herkömmlicher Ladestationen, zum Beispiel in der Nähe von Warenhäusern, Restaurants und Kinos, weiter ankurbeln.

Der Staat fördert die Elektromobilität auch mit der Möglichkeit, Steuern einzusparen. Das geht über eine Befreiung von der Kfz-Steuer und weitere interessante Steuervorteile, vor allem bei dienstlich genutzen Fahrzeugen.

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Über die Autorin Stefanie Engelmann

An der Universität Gießen studierte sie „Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft“ mit Diplom in den Fächern Englisch, Spanisch und Betriebswirtschaftslehre (BWL). Dabei erwarb sie fachsprachliches Ausdrucksvermögen und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse, die sie in ihrem Berufsleben anwenden und weiter ausbauen konnte. Ihre berufliche Stationen lagen im Bereich Marketing & Kommunikation eines japanischen Druckerherstellers und im Ident & Research einer Personal- und Unternehmensberatung. Für ein IT-Unternehmen schrieb sie Anwenderberichte und Presseinformationen zu Softwarelösungen für Wissenschaft und Technik. Seit Anfang 2019 verstärkt Stefanie die Redaktion von Biallo & Team als Online-Redakteurin und schreibt vorwiegend für unsere Kategorien Immobilie, Konto, Recht & Steuer. Dabei ist sie stets auf der Suche nach verbraucherorientierten Themen.

Co-Autoren:
  Timo Kohlhaase
  Ines Baur
  Klaus Justen
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